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AGB´s

Endzeit-Larp-Taverne "ZASTA-Die Oase im Ödland"

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter.

2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst. (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Geländebesonderheiten wie Helmpflicht wegen ausgeschriebener Baustelle, Betreten auf eigene Gefahr, Kämpfe mit Polsterwaffen, Nerfs etc.).

3. Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.

4. Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrages sowie der AGB bedürfen der Schriftform.Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

5. Subsidiaritätsklausel. Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst ähnliche, zu ersetzen, ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.

6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Veranstaltung kurzfristig zu verschieben oder abzusagen gegen Rückerstattung des vollen Teilnahmebeitrages.

II. Sicherheit

1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und ohne weiteres Zutun des Veranstalters seine Ausrüstung dem Veranstalter für eine Sicherheitsprüfung vorzuführen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Betreten von abgesperrten Gebieten, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Larp-Waffen oder Ausrüstung, sowie Drogenkonsum oder übermäßiger Alkoholkonsum.

3. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist während des Aufenthaltes auf dem Spielgelände, für die Zeit des Spieles im Rahmen der Veranstaltung Folge zu leisten.

4. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

III. Haftung

1. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

3. Die Veranstalter haften nicht für Sach- oder Personenschäden, insbesondere nicht für verlorene Gegenstände, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges Verhalten der Veranstalter vor.

4. Eine Personen-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

5. Für jegliche Schäden einschließlich Folgeschäden an Personen oder Sachgegenständen die aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit heraus entstehen, haftet der jeweilige Verursacher und nicht der Veranstalter.

6. Für eventuelle Schwangerschaften wird von Seiten des Veranstalters keine Haftung übernommen.

IV. Urheberrecht und Aufzeichnungen

1. Alle Rechte an Ton-, Bild-, Film- & Videoaufnahmen, insbesondere der gewerblichen Vermarktung an Ton-, Film- und Videoaufnahmen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

2. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

3. Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

4. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.

V. Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschuss von der Veranstaltung

1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

2. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung wird ein pauschaler Betrag von 30% des Teilnehmerbeitrags zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten fällig. Bei noch späterem Rücktritt des Teilnehmers wird nur noch die Hälfte des Teilnehmerbeitrags zurück erstattet.

3. Bei Rücktritt des Teilnehmers versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben.Sollte dies nicht möglich sein ist die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages nicht möglich.

4. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht möglich, ohne Absprache mit dem Veranstalter, eine andere Person an seiner statt an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen.

VI. Teilnehmerbetrag, Zahlungsverzug

1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein findet kein Vertragsverhältnis statt. Es gilt, soweit kein veranstaltungsspezifischer Betrag festgelegt wurde, eine Nachbearbeitungsgebühr von 10 Euro als vereinbart. Ausnaheme: Der Teilnehmerbeitrag für die Endzeit-Taverne "Das ZASTA-Oase im Ödland" ist vor Ort in Bar mitzubringen, sollte ein Teilnehmer trotz Anmeldung nicht zur Veranstaltung kommen, wird kein Veranstaltungsbeitrag fällig.

2. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

3. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

4. Alle Staffelpreise der Veranstaltung gelten nur bei Anmeldung und Geldeingang (Datum des Geldeingangs auf Konto des Veranstalters) innerhalb der Staffel. Geht das Geld des Teilnehmers im Zeitraum einer neuen Staffel ein, so gilt die aktuelle Staffel. Der Staffelpreis gilt nur, wenn das Datum des Geldeingangs innerhalb dieser liegt.

VII. Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.

2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, E-Mail, Abfrage der 3G´s sowie eine Fotografie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, Klasse, etc.). Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht die Lösung seiner Daten nach Veranstaltung zu verlangen.

3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.

VIII. Wenn Teilnehmer Vollkaufmann ist, gelten abweichend von obigen Klauseln folgende Bestimmungen

1. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ebenso wie Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug auf den Ersatz des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung findet nicht statt.

2. Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet seinem Gewerbe nachzukommen (Verkaufsstand, Ausschank, aber auch künstlerische Tätigkeiten wie Ge-wandungsschneiderei, Filmproduktion, Anfertigung von Videomitschnitten, etc.) bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung not-wendigen Werkzeuge.

Teilnahmebedingungen

1. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

2. Auf eine nach Geschlecht getrennte Unterbringung wird seitens der Veranstalter nicht geachtet.

3. Wer sich strafbar macht (Diebstahl, Körperverletzung, illegaler Drogenkonsum etc.) muss unmittelbar und unbedingt mit einer Anzeige seitens des Veranstalters rechnen.

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeine Geschäftsbedingungen/ Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der Bedingungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglichen vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Es gelten die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zuverlässiger weise vereinbart werden kann – der Sitz des Veranstalters.

AGB ́s von eurem Zasta-Team. Stand: 11.10.2021

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